Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein:
Die Skywings Adventures GmbH überträgt die Ausführung aller Aktivitäten auf andere Leistungserbringer/Veranstalter. Diese werden in der der Folge Veranstalter genannt. Skywings Adventures ist lediglich für die Vermittlung der Aktivität, teilweise für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, teilweise für den Betrieb der Logistik und für das Inkasso für Dritte Zuständig. Treffpunkt ist unser Shop am Höheweg 72, oder unser Infostand beim Grand Café Restaurant Schuh am Höheweg 56 in Interlaken. Wir bieten unseren Kunden einen kostenlosen Abholservice in Interlaken und Umgebung an.
1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei Skywings Adventures oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Veranstalter.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Preise
Unsere publizierten Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Rücktritt oder Vertragsänderungen durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn
Der Rücktritt von Verträgen ist schriftlich zu erfolgen. Dieser ist nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen. Bei einer Annullierung oder Nichterscheinen werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt: 100% bis zu 24 Stunden vor der Aktivität.
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen.
5. Rücktritt oder Vertragsänderungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch Handlungen und Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Falle gelten die Annullierung Bestimmungen nach Ziffer 4. Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung oder der bezahlte Preis wird zu 100% zurückerstattet.
6. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.
Folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme der Aktivitäten aus oder sind nur mit Rücksprache des Veranstalters erlaubt: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System, Schäden am Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters und Hilfsperson Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter usw. den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 4, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen.
7. Bild- und Filmmaterial
Die, auf den Hängegleiter Flügen, von Skywings Adventures angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum der Skywings Adventures GmbH. Skywings Adventures ist berechtigt, dieses Bild- und Videomaterial für Werbe- und Promotionzwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Skywings Adventures gegenüber dem Kunden entstehen.
8. Versicherung
Die Teilnehmer eines Hängegleiter-Fluges sind durch den Piloten bis zu einem Höchstbetrag von CHF 100’000.- unfallversichert.
Es sind nur Heilungskosten in der Schweiz versichert. Für alle anderen Aktivitäten sind die Teilnehmer durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich. Der Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selber verantwortlich.
9. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Veranstalter schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Die Veranstalterin bzw. der Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Die Veranstalterin bzw. der Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei Skywings Adventures, zuhanden des Veranstalters, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung der Veranstalterin bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei Skywings Adventures verwirken sämtliche Ansprüche.
10. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen Skywings Adventures, dem Veranstalter oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitäts Leiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers, höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters, Aktivitäts Leiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
11. Datenschutz
Es werden die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes angewandt. Die gespeicherten Daten werden Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Skywings Adventures GmbH speichert keine Daten von Kreditkarten. Der Kunde erklärt sich mit der Bearbeitung seiner Daten innerhalb der Firma einverstanden. Der Kunde ist verpflichtet seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. Skywings Adventures übernimmt keine Verantwortung die dem Kunden aus einer missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten entstehen.
Die Online-Übertragung der Kreditkarten-Informationen erfolgt verschlüsselt über ein 128 Bit SSL Zertifikat, was einen sicheren Zahlungsmodus garantiert.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, seine Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen. Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Teilnehmer aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die Skywings Adventures GmbH noch der Veranstalter auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.